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Fiese Aufräum-Projekte vermeiden!

Modell- und Teilenamen markenrechtlich prüfen lassen!

Serie: Marken und Patente

Ob „Tarmac“, „Domane“, „Aeroad“ oder „Kreissäge“ – Modellnamen sind längst nicht nur interne Codes oder Marketing-Gags. Sie können selbst starke Marken werden. Oder auch Markenrechte verletzen!
 
Was viele übersehen: Wer Modellnamen prominent auf Rahmen, Komponenten, Verpackungen oder auch nur im Webshop einsetzt, nutzt sie meist markenmäßig. Und damit gelten alle Spielregeln des Markenrechts. Das bedeutet, dass auch ein Modellname oder der Name des neuen Lenkers eine Markenverletzung darstellen kann.
 
Im Ernstfall kann das bedeuten: Verkaufsstopp für das gesamte Fahrrad oder Zubehörteil, kostspielige Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar die Verpflichtung, bereits produzierte Rahmen oder Teile aufwendig umlackieren oder nachträglich ändern zu müssen.
 
Mein Praxistipp für Entscheider: Lasst jeden Modell- und Marketingnamen vor Markteinführung rechtlich prüfen. Und wenn noch Budget da ist, sichert man sich optimalerweise direkt den Markenschutz. Wer hier sorgfältig vorgeht, schützt nicht nur das eigene Produktportfolio, sondern vermeidet teure Fehler und Imageschäden.
 
Wer Fragen zu diesem Thema hat oder eine Einschätzung für die eigenen Modellnamen wünscht, kann sich gerne melden.

Martin Langner M. Sc.
Rechtsanwalt für die Fahrradindustrie
Martin Langner - Rechtsberatung für die Fahrradbranche

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