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Hafte ich nicht, wenn mein Fahrrad die ISO-Tests besteht?

Serie: Produkthaftung und Rückruf

In meiner Beratungspraxis kam neulich die Frage auf:
„Martin, wenn unser Fahrrad die ISO 4210 besteht, sind wir dann aus der Haftung raus?“

Kurze Antwort: Leider nein.

ISO-Normen sind – außer in Frankreich – nur privatrechtliche Empfehlungen. Sie sind keine Gesetze und haben daher keine unmittelbare Wirkung bei Haftungsfragen.
Besteht dein Rad die ISO-Tests, ist das natürlich ein starkes Zeichen für Qualität.

Aber: Im Haftungsfall hilft dir das höchstens als Indiz. Rechtlich bist du trotzdem in der Pflicht zu zeigen, dass das spezifische Produkt sicher war und keine Fehler hatte. Denn:

  • Nach der ISO 4210 wird aber nur das Modell getestet. Das ausgelieferte Fahrrad selbst wurde regelmäßig nicht getestet.
  • Zudem muss Hersteller nachweisen, dass das Produkt auch über die Norm hinaus sicher und den Umständen angemessen konstruiert und gefertigt wurde. Eine Norm kann auch immer unvollständig oder veraltet sein.
  • Zudem können zusätzliche Normen bei der Herstellung Anwendung finden. Z.B. für die Schweißarbeiten.

Mein Tipp: ISO-Tests sind wichtig, aber eben nur ein Teil deines Schutzschilds. Sicherheit und Sorgfalt müssen immer ganzheitlich gedacht werden.

Wer genauer wissen will, wie man Haftungsrisiken clever reduziert – ich bin nur eine Nachricht entfernt.

Martin Langner M. Sc.
Rechtsanwalt für die Fahrradindustrie
Martin Langner - Rechtsberatung für die Fahrradbranche

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